Kardiologie
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Ufergarten
Im kassenärztlichen Sektor müssen Ärzte zwischen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung wählen. Wir haben uns für die hausärztliche Tätigkeit entschieden, obwohl wir eine fachärztliche Qualifikation besitzen.
Hiermit haben wir keine Möglichkeit die Echokardiographie (Ultraschalluntersuchung des Herzens) mit den gesetzlichen Kassen abzurechnen. Diese Untersuchung stellt jedoch eine Schlüsseldiagnostik in der Kardiologie dar. Man gewinnt mit dieser Methode eine Fülle sinnvoller Informationen über die Beschaffenheit und Funktion des Herzmuskels und der Herzklappen. Für den Patienten ist sie ungefährlich und nicht belastend. Unseren Patienten bieten wir die Durchführung der Echokardiographie nach Wunsch direkt im Anschluß an die kardiologische Untersuchung zum einfachen GOÄ Satz an.